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MKY Treuhandpartner GmbH

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Allgemeine Geschäftsbeziehungen

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der MKY Group AG. Die Firma ist in den Bereichen Treuhand, Unternehmens- und Steuerberatung sowie in den Nebenbereichen Vermittlung von individuellen Sozialversicherungslösungen tätig.
Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrags die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MKY Group AG an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der MKY Group AG. Sie haben Vorrang vor allfälliger allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Die MKY Group AG behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite der MKY Group AG in Kraft.

2. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Beendigung des Auftrags

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der MKY Group AG über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Die zwischen dem Auftraggeber und der Beauftragten abgeschlossene Auftragsvereinbarung beginnt mit deren Unterzeichnung und endet mit dem vereinbarten Zeitablauf, der vollständigen Auftragserfüllung bzw. Erbringung, durch Ablauf einer vereinbarten Zeit oder durch Kündigung.

Die Beauftragte ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung des Auftraggebers berechtigt, diesen Auftrag sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn der Auftraggeber ein rechtswidriges Verhalten von der Beauftragten verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu, und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten. Die MKY Group AG ist vom Kunden schadlos zu halten. Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen. Ausnahme bildet der in diesem Abschnitt im ersten Satz erwähnte Sachverhalt.

Bei Auftragsbeendigung ist die Beauftragte berechtigt, dem Auftraggeber für die ihr aus der Beendigung des Auftragsverhältnisses entstehenden Infrastruktur- und Archivierungsaufwände eine pauschale Entschädigung von CHF 250.00 exkl. Mehrwertsteuer zu belasten. Dies gilt auch, falls die Beauftragte den Auftrag selbst beendet.

Das Auftragsverhältnis erlischt bei natürlichen Personen mit dem Tod oder dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder aus einem anderen Grund gemäss Art. 35 oder 405 des schweizerischen Obligationenrechts. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch die MKY Group AG oder die zuständigen Behörden.

3. Nebenaufträge

Die MKY Group AG ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von der MKY Group AG tätig sind (Recht zur Substitution).
Die Beauftragte hat die Befugnis, auf Rechnung der Auftraggeberin sämtliche Massnahmen zu ergreifen, welche die sorgfältige Auftragserfüllung erfordert. Insbesondere ist sie bevollmächtigt, auf Rechnung der Auftraggeberin Auskünfte von Bank- und bankähnlichen Institutionen, von Steuerbehörden, Sozialversicherungsinstituten, Versicherungsgesellschaften, Betreibungs- und Konkursämter, dem Handelsregisteramt und dergleichen einzuholen.

Sie hat zudem das Recht, im Rahmen der allgemeinen Betreuungspflicht und im Zusammenhang mit den ihr erteilten Aufträgen für die Auftraggeberin Analysen/Recherchen und sonstige Arbeiten auszuführen, welche sie in guten Treuen im Sinne einer umsichtigen Auftragserfüllung als notwendig erachtet

4. Honorar und Auslagen

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST).
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste der MKY Group AG. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit an die Marktentwicklung anzupassen.

Neben dem Honoraranspruch hat die MKY Group AG Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorar. Bedient sich die MKY Group AG zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die MKY Group AG von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

Die MKY Group AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Dies wird beispielsweise bei der Begleitung von Konkursabwicklungen oder anderweitig risikobehafteten Geschäften entsprechend abgewickelt.

5. Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb dem angegebenen Zahlungsziel ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Die Rechnungen werden monatlich oder nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts ausgestellt, abhängig davon, welcher Zeitpunkt früher eintritt. 
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Vorbehalten bleiben Mahngebühren der MKY Group AG. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 300.00. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% – maximal jedoch gemäss den Bestimmungen gemäss geltenden Obligationenrecht. Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis, ist die MKY Group AG von der Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit.

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlungen auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, PayPal, Kryptowährungen oder anderen Zahlungssysteme) verlangen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers und Informationspflicht

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, sämtliche Vorkehrungen umgehend vorzunehmen und nichts zu unterlassen, damit die Beauftragte ihren Auftrag gemäss den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen, sowie der ihr obliegenden Sorgfalt tatsächlich und sachgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat er der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, die Beauftragte zeitgerecht über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, welche die Beauftrage zwecks ordnungsgemässer Erfüllung des Auftrages kennen muss.
In jedem Fall ist unaufgefordert offenzulegen, wer wirtschaftlich an den getätigten Geschäften berechtigt ist. Jede Veränderung im Verwaltungsrat und/oder dem Gesellschafter-/ Geschäftsführerstatus ist der Beauftragten unter Angabe der aktuellen Personalien unaufgefordert und ohne Verzug mitzuteilen.

 

7. Zustellung von Unterlagen

Zustellungen von der MKY Group AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von MKY Group AG befindlichen Kopien oder Versandlisten.

8. Rücktritt

Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig und allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, es sei denn, die unter Absatz 4. Genannten Gründe liegen vor.

9. Beanstandung, Haftung und höhere Gewalt

Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. Die MKY Group AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die MKY Group AG haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen MKY Group AG die Besorgung von Geschäften befugter massen übertragen hat. Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung der MKY Group AG auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

Der E-Mail-Verkehr von und mit der MKY Group AG erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die MKY Group AG lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
Die in vorliegenden geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die MKY Group AG arbeitet.
Im Schadenfall ist die Haftung von der MKY Group AG auf die Höhe des einfach bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen. Der MKY Group Ag ist jedoch in jedem Fall ein allfällig noch geschuldeter Betrag fristgerecht zu bezahlen.

10. Datenschutz

Die Firma darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertrags-gemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden.

11. Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der MKY Group AG im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der MKY Group AG und dem Kunden ausschliesslich der MKY Group AG zu. Die MKY Group AG räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der MKY Group AG zulässig. Der Kunde unterlässt es, die ihm von der MKY Group AG überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

12. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

Vorbehältlich längerer gesetzlicher Fristen hat die MKY Group AG die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Ein Rechtsanspruch seitens des Auftraggebers auf die Aufbewahrung durch die Beauftragte besteht jedoch nicht. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraumes, wenn die MKY Group AG den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen 3 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nachgekommen ist. Es wird hiermit festgehalten, dass ausschliesslich der Auftraggeber für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich ist.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall gehalten, die entsprechenden Bestimmungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien 9100 Herisau. Darüber hinaus ist die Beauftragte berechtigt, den Auftraggeber vor jedem von Gesetzes wegen zuständigen Gerichts zu belangen.