Der Hauptzweck des Verwaltungsrats besteht darin, „den Wohlstand des Unternehmens zu sichern, indem er die Angelegenheiten des Unternehmens kollektiv lenkt und gleichzeitig die angemessenen Interessen der Aktionäre und relevanten Interessengruppen erfüllt“ (Standards for the Board, IoD).
Es obliegt dem Verwaltungsrat, von Fall zu Fall zu beurteilen, welche Stakeholder er als „relevant“ behandelt und welche ihrer Interessen er unter Berücksichtigung des Gesetzes, der einschlägigen Vorschriften und geschäftlichen Erwägungen erfüllen sollte. Bei der Verfolgung dieses Hauptzwecks sieht sich der Verwaltungsrat mit einer Reihe von Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert, die einzigartig anspruchsvoll sind.
Funktionen des Verwaltungsrats
Im weitesten Sinne fungiert ein Unternehmensvorstand als Treuhänder für die Aktionäre. Der Vorstand (bestehend aus einer oder mehreren natürlichen Personen) ist auch mit einer Reihe anderer Aufgaben betraut. Vor allem das Gesetz führt folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben auf:
- Der Verwaltungsrat bildet die Exekutive der Gesellschaft. Ihm obliegt die Geschäftsführung (Art. 716 Abs. 2 OR) und die Vertretung der Gesellschaft (718 Abs. 1 OR)
- Festlegung der Organisation der Gesellschaft (Art. 716b OR)
- Verantwortung für die ordnungsgemässe Rechnungslegung (Art. 957a ff. OR)
- Einstellung und Entlassung von leitenden Angestellten (insbesondere des CEO) (Art. 721 Abs. 1 OR)
- Aufsicht über die Geschäftsleitung insb. im Hinblick auf die Befolgung von Gesetzen, Statuten, Reglementen und Weisungen
- Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
- Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung (bei Unterlassung der Benachrichtigung kann jedes Mitglied für den vollen Schaden belangt werden)
Darüber hinaus übt der Verwaltungsrat üblicherweise folgende Aufgaben aus:
- Festlegung der Vergütung für Führungskräfte
- Unterstützung von Führungskräften und ihren Teams
- Aufrechterhaltung der Unternehmensressourcen
- Allgemeine Unternehmensziele festlegen
- Sicherstellen, dass das Unternehmen mit Mitteln und Ressourcen ausgestattet ist, die es für eine gute Unternehmensführung benötigt
Viele kleinere AGs haben nur ein Vorstandsmitglied, weil es das Gesetz so vorschreibt. Dabei fungiert oft der Inhaber, als Geschäftsführer und Verwaltungsrat zugleich. Der Geschäftsführer ist jedoch meistens mehr mit dem täglichen Geschäft beschäftigt, als dass er typische VR Aufgaben übernehmen könnte. So kann ein externer Verwaltungsrat, einen sehr hohen Mehrwert generieren (Aufbau wichtiger Partnerschaften, Akquisition, Risikohandling, Strategisches Management) den Geschäftsführer entlasten und das Unternehmen zum Erfolg verhelfen.
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