Domizilwechsel in der Schweiz: So vermeiden Sie die Einstufung als Briefkastengesellschaft

 

Wenn ein Kunde seine Firma in der Schweiz in einem anderen Kanton domizilieren möchte, muss er sicherstellen, dass der Steuersitz nicht als Briefkastengesellschaft qualifiziert wird. Eine Briefkastengesellschaft wird in der Regel als eine Firma angesehen, die lediglich einen formalen Sitz an einem Ort hat, jedoch dort keine tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. Damit der Steuersitz anerkannt wird, müssen folgende Punkte beachtet werden:

1. Tatsächliche Geschäftsführung

• Der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung muss am neuen Domizil liegen. Dies umfasst die wesentlichen geschäftlichen Entscheidungen und die operative Leitung der Gesellschaft.
• Das bedeutet, dass Vorstandssitzungen oder Geschäftsleitersitzungen regelmäßig am neuen Sitz stattfinden sollten.

2. Mitarbeiter und Infrastruktur

• Es sollte mindestens ein Büro mit einer angemessenen Infrastruktur vorhanden sein (z. B. Computer, Telefon, Internet).
• Lokale Mitarbeiter oder zumindest eine Ansprechperson am Standort, die für die Geschäfte der Gesellschaft zuständig ist, sollten vorhanden sein.

3. Geschäftsadresse

• Eine reine Briefkastenadresse ohne physische Präsenz wird in der Regel nicht anerkannt. Eine tatsächliche Geschäftsadresse, die genutzt wird, ist essenziell.

4. Wirtschaftliche Verankerung

• Es sollte eine Verbindung zur lokalen Wirtschaft des Kantons erkennbar sein. Dazu können zählen:
• Geschäftsbeziehungen mit lokalen Unternehmen.
• Nutzung lokaler Dienstleistungen.
• Teilnahme an wirtschaftlichen Aktivitäten des Kantons.

5. Handelsregistereintrag

• Die Eintragung ins Handelsregister des neuen Kantons muss korrekt erfolgen. Es sollte überprüft werden, ob zusätzliche Anforderungen des neuen Kantons erfüllt werden müssen.

6. Steuerliche Prüfung

• Die Steuerbehörden könnten eine Überprüfung durchführen, ob der Sitzwechsel den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht.
• Es muss nachvollziehbar sein, dass die Verlegung des Sitzes keine reine Steueroptimierung darstellt, sondern auch betriebliche Gründe hat.

7. Vermeidung von Steuerstreitigkeiten

• Es ist wichtig, dass der Sitzwechsel nicht zu Konflikten mit dem bisherigen Kanton oder anderen Staaten (z. B. bei Doppelbesteuerungsabkommen) führt. Hierbei kann ein Steuerberater unterstützen.

8. Dokumentation und Nachweis

• Der Kunde sollte alle relevanten Schritte dokumentieren, um bei einer Prüfung durch Steuerbehörden nachweisen zu können, dass es sich um eine tatsächliche Verlagerung der wirtschaftlichen Aktivitäten handelt.

Indem diese Kriterien erfüllt werden, kann sichergestellt werden, dass die Firma als echte operative Gesellschaft anerkannt wird und nicht als Briefkastengesellschaft gilt. Es empfiehlt sich, hierbei mit einem Steuerberater und juristischen Experten zusammenzuarbeiten, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

 

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Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar.
Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden, und wir empfehlen, für spezifische Fragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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