Vorsicht vor Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen

Teilen:

Vorsicht vor Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen

Seit Jahren verschicken dubiose Firmen täuschend echt aussehende Fake-Rechnungen für angebliche Handelsregistereinträge. Diese Masche zielt vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab, die dazu gebracht werden sollen, für wertlose Einträge in Privatregister zu zahlen. Der Beitrag erklärt, wie man solche Fake-Rechnungen erkennen kann und was zu tun ist, wenn man eine erhält oder bereits bezahlt hat.

 

Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen

KMUs erhalten häufig dubiose Rechnungen für angebliche Firmenregistereinträge, oft kurz nach einem echten Handelsregistereintrag. Diese Fake-Rechnungen sehen offiziellen Dokumenten täuschend ähnlich und führen dazu, dass viele Empfänger glauben, sie würden für eine Dienstleistung des Handelsregisteramtes zahlen. Tatsächlich handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche.

 

SHAB-Meldungen werden von den Betrügern gezielt genutzt

Bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Mutation, beispielsweise im Rahmen einer Sitzverlegungen, publiziert das Handelsregisteramt eine Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Einige Firmen missbrauchen diese Informationen, um Rechnungen für private Registereinträge zu versenden, die wie offizielle Rechnungen aussehen. Diese Rechnungen verlangen oft Beträge zwischen 300 und 1500 Franken und erwecken den Eindruck, dass sie vom offiziellen Handelsregister stammen.

 

Wie erkenne ich Fake-Rechnungen?

Eine offizielle Rechnung des Handelsregisters von einer dubiosen Fake-Rechnung eines privaten Registerunternehmens zu unterscheiden ist nicht ganz einfach.

Fake-Rechnungen enthalten oft:

  • Einen ähnlichen Namen wie das offizielle Handelsregister (bspw. Schweizer Firmenregister)
  • Sitz in einem anderen Kanton als das kantonal zuständige Handelsregisteramt
  • Kleingeschriebenes, welches die Freiwilligkeit der Eintragung erklärt
  • Fehlende Aufschlüsselung der Gebührenpositionen
  • Bankkonto auf dem Einzahlungsschein lautet auf eine private Firma

 

Offizielle Rechnungen enthalten:

  • Eine offizielle Bezeichnung wie «Handelsregisteramt des Kantons Bern»
  • Eine saubere Auflistung der Gebühren
  • Die Gebühr für einen physischen Handelsregisterauszug
  • Meistens das Kantonswappen
  • Kontaktdaten einer offiziellen, öffentlichen Stelle
  • Einzahlungsschein für ein kantonales Bankkonto

 

Im Zweifelsfall empfiehlt sich jedoch immer, Ihren Mandatsleiter / Ihre Mandatsleiterin bei der MKY Treuhandpartner GmbH oder das zuständige kantonale Handelsregisteramt zu kontaktieren und nachzufragen, ob es sich um eine echte Rechnung handelt. Eine Übersicht mit Kontaktdaten der einzelnen Handelsregisterämter finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Amts für Handelsregister EHRA (Zentraler Firmenindex – Handelsregisterämter).

 

Wie soll ich reagieren, wenn ich eine Fake-Rechnung erhalte?

Erhält man eine solche Fake-Rechnung, muss man sie selbstverständlich nicht bezahlen. Des Weiteren können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, da sich solche Unternehmen nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) strafbar machen. Betrüger gründen oft neue Unternehmen oder verlegen ihren Sitz, um unerkannt zu bleiben. Fälle können dem SECO gemeldet werden, um die Behörden bei den Ermittlungen zu unterstützen. Sollten Sie eine fragwürdige Rechnung bezahlt haben, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie Ihr Geld wieder zurückerhalten.

 

Fazit

Unternehmen sollten bei Neugründungen sowie Mutationen ihren Rechnungen besondere Aufmerksamkeit widmen. Oft erhalten sie Fake-Rechnungen, welche einer Rechnung des Handelsregisteramtes zum Verwechseln ähnlich sehen. Stattdessen handelt es sich lediglich um ein Angebot für ein nutzloses privates Register. Wenn Sie eine solche Rechnung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall bezahlen. Zudem empfehlen wir eine Beschwerde beim SECO einzureichen sowie eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden wegen des Verstosses gegen das UWG in Erwägung zu ziehen.

 

Ihre MKY Group

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar.
Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden, und wir empfehlen, für spezifische Fragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Hallo!

Willkommen zurück.

Melde Dich in Deinem Account an

Einzelberatung buchen.

Erstberatung durch Fachspezialist/-in*

Nettobetrag: CHF 180.00
MwSt 7.7%: CHF 13.85
Bruttobetrag: CHF 193.85

Erstberatung durch Experten/-in*

Nettobetrag: CHF 250.00
MwSt 7.7%: CHF 19.25
Bruttobetrag: CHF 269.25

Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website erhalten.