Unternehmer haben die Möglichkeit, jederzeit die Auflösung ihres Unternehmens zu beschließen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ihre geschäftlichen Aktivitäten damit enden.
Unternehmer können jederzeit die juristische Auflösung ihres Unternehmens beschließen. Nicht immer führt ein Zwangsliquidation dazu, dass das Unternehmen sein Ende findet. Eine freiwillige Schließung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, darunter:
- Niedrige Gewinne.
- Schwierige wirtschaftliche Lage.
- Ungünstige Geschäftsaussichten in der betroffenen Branche.
- Erreichen des Rentenalters.
- Fehlende geeignete Nachfolgeregelung.
- Berufliche Neuorientierung.
- Auslauf eines Vertrags.
- Tod eines Gesellschafters.
- Gründung eines neuen Unternehmens.
- Änderung der Rechtsform.
- Einvernehmliche Übernahme durch eine öffentliche Körperschaft.
MKY nutzt für die Betreuung der Startups und KMU die Software Money Key(money-key.ch). Finanzdaten richtig auswerten, korrekt interpretieren und so auf Veränderungen und Trends schnell reagieren können – diese Fähigkeit zeichnet erfolgreiche Unternehmen besonders aus. Wer im Wettbewerb nicht hintenanstehen möchte, sollte seine Finanzzahlen kennen und wissen, wie er diese optimal nutzt.
Die Nutzung dieser Software macht Startups und KMU erfolgreicher und unterstützt sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
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