Härtefall-Programm in der Gastro- & Eventbranche

Mehr finanzielle Hilfeleistung. Was Sie als Gastronom oder Eventbetreiber unbedingt beachten sollten & wie Sie von den neuen Massnahmen profitieren können.

Das Härtefall Programm im Überblick. Die COVID-19-Pandemie hält uns alle auf Trab – dies nun schon bald seit 1.5 Jahren! Das persönliche und wirtschaftliche Leben wurde und ist teilweise  

Härtefall Programm in der Gastro Und Eventbranche 1immer noch stark davon betroffen. Geschäfte, Restaurants und Bars mussten staatlich verordnet geschlossen werden. Auch Events musikalischer oder sportlicher Natur etc. mussten abgesagt oder verschoben werden.

Erste Lockerungen sind Ende Mai 2021 im Zuge der Stabilisierungspolitik in Kraft getreten. Doch die vorherige, mehrmonatige Schliessung der Lokale, hat besonders in der Gastro- und Eventbranche massiven finanziellen Schaden angerichtet. Negative Folgeeffekte können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau eingeschätzt werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Staat (Bund und Kantone) zusätzlich zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie des Corona – Erwerbsersatzes (CEE), ein drittes Instrument geschaffen: Das sog. Härtefall-Programm. Dieses Programm sieht eine teilweise Unterstützungshilfe für die fixen Kosten vor, die während der Pandemie trotz der staatlich dekretierten Schliessungen oder Einschränkungen kontinuierlich weitergelaufen sind.

Auf Basis der angepassten COVID-19 Verordnung gelten für die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen folgende Rahmenbedingungen:

a) Unternehmen, welche seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, müssen den Nachweis einer Umsatzeinbusse von 40% nicht mehr erbringen und gelten quasi ex officio als Härtefall.

b) Unternehmen, die seit Jahresbeginn (2021) bis Juni 2021 im Zusammenhang mit den behördlich verordneten Massnahmen Umsatzrückgänge verzeichneten, können nun auch als Bemessungsbasis den Umsatz der letzten zwölf Monate, anstelle des Gesamt-Jahresumsatzes 2020 heranziehen.

c) Generell gilt, dass Unternehmen, welche durch eine behördliche Anweisung geschlossen werden mussten, weniger Nachweise erbringen müssen als sog. „Standard-Härtefälle“.

d) Die Dividendenauszahlungssperre (bzw. auch Rückzahlung von Eigentümer-Kapitaleinlagen sowie die Auszahlung von Tantièmen) wird von fünf auf drei Jahre reduziert und ganz aufgehoben, sobald etwaig erhaltene Hilfen zurückgezahlt wurden.

e) Kantone können die Beträge von bis zu 20% des Jahresumsatzes und bis zu CHF 750‘000.- pro Unternehmen leisten; meistens als A-fonds-perdu-Zahlungen, welche das Unternehmen nicht zurückzuzahlen hat.

In den ersten Monaten dieses Jahres durften wir viele Kunden durch diese wirtschaftlich höchst anspruchsvolle Phase begleiten und unterstützen. Vor allem in der Ausarbeitung und der Formulierung des Härtefall-Antrages zuhanden der zuständigen Behörden in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden bzw. auch schweizweit.

Härtefall Programm in der Gastro Und Eventbranche 2Insbesondere galt es zusammen mit zahlreichen, peripheren Unterlagen und Information zur Unternehmung (z.B Handelsregister-Auszug etc.) selbst, jeweils auch die definitiven Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2018 und 2019, sowie den provisorischen Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 einzureichen. Des Weiteren musste ein 3-jähriger Finanzplan erstellt werden. Ein Finanzplan über die Periode der Jahre 2021 – 2023, beinhaltend eine Plan- und Erfolgsrechnung, sowie eine Planbilanz. Speziell in diesem Zusammenhang konnten wir unsere Kunden im Gastro- und Event- sowie Sportbereich dank unserer langjährigen Expertise erfolgreich weiterhelfen.

Folglich wurden alle Härtefall–Anträge unserer Mandanten genehmigt und die Zahlungen geleistet. Diese Beträge ermöglichten es die Ausfälle der letzten zwölf Monate partiell auszugleichen und konnten auch die Spätfolgen dieser Pandemie stückweise reduzieren. Je nach Kanton können Härtefall-Anträge z.B. bis Ende Oktober 2021 bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Unsere etablierte Vorgehensweise hierbei: Situationsanalyse – Kurzbesprechung- Vorbereitung der Unterlagen – Bei Bedarf Rücksprache mit den Behörden – Antragsstellung – Rückinfo der Behörden/Entgegennahme des Entscheids – Information an den Kunden.

 

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar. Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden, und wir empfehlen, für spezifische Fragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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