Praxisänderung Saldosteuersätze

Praxisänderung Saldosteuersätze

Teilen:

Praxisänderung Saldosteuersätze

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat soeben eine neue Regelung in Bezug auf Saldosteuersätze eingeführt. Sie führen ein Unternehmen, das zwei oder mehr Tätigkeiten ausübt, die allein betrachtet zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen abzurechnen wären? Dann lesen Sie hier was die Praxisänderung für Sie mit sich bringt.

Die Praxisänderung kommt vor Allem dann zum Einsatz, wenn der Anteil der Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz zu nimmt.

Als sprunghafte Zunahme des Umsatzanteils wird folgende Situation angesehen:

  • Die Haupttätigkeit vorübergehend oder definitiv eingestellt wird UND
  • Über die ganze Steuerperiode gesehen mit dieser Nebentätigkeit mehr als 50% des Gesamtumsatzes erzielt werden.

Trifft der o.g. Sachverhalt auf Sie zu wird der zweite SSS (auch rückwirkend) auf den Beginn der laufenden Steuerperiode bewilligt. Die ESTV empfiehlt, die Überlegungen betreffend den voraussichtlichen Umsatzanteil der Nebentätigkeit schriftlich festzuhalten.

Wichtig: Bis Ende 2022 ist diese neue Praxis nur anzuwenden, wenn sie für die steuerpflichtige Person günstiger als die bisherige Praxis ist.

  • Beispiel: Sie betreiben ein Coiffeur Geschäft (SSS 5.1%), verkaufen zusätzlich Haarpflegeprodukte und sind aufgrund der Corona-Massnahmen des Bundes dazu verpflichtet Ihr Geschäft zu schliessen. Sie vertreiben aber über Ihren Onlineshop weiterhin Ihre Haarpflegeprodukte – der Handel wird mehr als 50 % des Umsatzes ausmachen und somit können Sie einen zweiten Saldosteuersatz (2,0%) beantragen.
  • Beispiel 2:

Restaurant SSS 5.1 % à 100 % Gastronomieumsatz

Neu wegen Corona: 100 % Take Away à Zweiter SSS von 0.6 % kann beantragt werden.

Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

[button color=“accent-color“ hover_text_color_override=“#fff“ size=“medium“ url=“https://mkygroup.ch/kontakt/“ text=“Kontaktieren Sie uns“ color_override=““]

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar. Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden, und wir empfehlen, für spezifische Fragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Hallo!

Willkommen zurück.

Melde Dich in Deinem Account an

Einzelberatung buchen.

Erstberatung durch Fachspezialist/-in*

Nettobetrag: CHF 180.00
MwSt 7.7%: CHF 13.85
Bruttobetrag: CHF 193.85

Erstberatung durch Experten/-in*

Nettobetrag: CHF 250.00
MwSt 7.7%: CHF 19.25
Bruttobetrag: CHF 269.25

Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website erhalten.