Revidiertes Aktienrecht

Revidiertes Aktienrecht – In Kraft ab 2023

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Revidiertes Aktienrecht – Zusammenfassung MKY Group AG
Was muss ich bei der Navigation meines Unternehmens ab 2023 beachten?

Das revidierte Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Pünktlich dazu erhalten Sie von der MKY Group AG einige relevante Informationen dazu.

 

Erhöhung der Haftungsrisiken

Mit den Änderungen des Aktiengesetzes und der damit verbundenen Erhöhung der Haftungsrisiken wurden die Aufgaben des geschäftsleitenden Personals im Bereich der finanziellen Verantwortung erweitert.
Die Grundlage einer Aktiengesellschaft ist Ihre Finanzstruktur, die auch ein wegweisender Maßstab für die finanzielle Verantwortung eines Unternehmens ist. Eine beständige Finanzierung bildet den Kern der Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft.

 

Neue Aufgaben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Grundsätzlich beschreibt das Gesellschaftsrecht nicht genau, wie der Vorstand die Finanzen des Unternehmens verwalten soll, sondern gibt gewisse Richtlinien vor. Mit der Aktienrechtsrevision 2020, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Verwaltungsrat festgelegt.
Die Kernkompetenzen des Verwaltungsrats sind in Art. 716a OR festgelegt. Diese Vorschrift enthält einen Katalog von Aufgaben des Verwaltungsrats, die unübertragbar und unentziehbar sind.

Gemäß Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 hat der Verwaltungsrat die unübertragbare und unentziehbare Pflicht der Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung in jenem Umfang, wie diese für die Führung der Geschäfte notwendig sind.

 

Gestaltung des Rechnungswesens

Die Gestaltung des Rechnungswesens bedeutet für den Verwaltungsrat die Verpflichtung, Dokumentations- und Informationssysteme zu schaffen, die eine zeitnahe und ordnungsgemäße Erfassung der buchhaltungsrelevanten Transaktionen des Unternehmens gewährleisten. Dies versetzt den Verwaltungsrat in die Lage, in angemessener Zeit auf Veränderungen in der Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensstruktur des Unternehmens zu reagieren. Die Finanzkontrolle hingegen dient der internen Überwachung und Kontrolle. Pflichten zur Finanzplanung betreffen den Verwaltungsrat. Dabei hat der Verwaltungsrat jedoch die Finanzplanung nicht vollständig selbst zu vollziehen. Unübertragbar ist lediglich die Aufgabe, sich um die Finanzplanung zu kümmern und sich über die Finanzlage der Gesellschaft zu informieren.

 

Pflicht des Verwaltungsrates zur Überwachung

Während die Liquidität bis dato vor allem im Bereich des Rechnungslegungsrecht relevant war, erlangt sie diese neuerdings auch im Bereich der Gesellschaftsführung. Im Art. 725 Abs. 1 des revidierten Obligationenrechts wird die Pflicht zur Überwachung der Liquidität aufgeführt . Das Gesetz verpflichtet den Verwaltungsrat, die Liquiditätsplanung und -überwachung an die Größe und Art der Gesellschaft und deren finanzielle und wirtschaftliche Lage frühzeitig anzupassen, damit die Gesellschaft nicht Gefahr läuft, zahlungsunfähig zu werden. Die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn der Schuldner über einen länger andauernden Zeitraum voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Expertenmeinungen sind hinsichtlich genauer Dauer unterschiedlich, bewegen sich jedoch im Bereich zwischen 3 und 4 Monaten.

Bei drohender tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit ist die Illiquidität eines Unternehmens gefährdet und es geht nicht nur um vorübergehende Zahlungen. In solchen Fällen muss der Verwaltungsrat Maßnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsunfähigkeit (Art. 725 Abs. 2 revOR) aufsetzen. Gegebenenfalls muss der Verwaltungsrat auch weitere Maßnahmen zur Sanierung der Gesellschaft vornehmen.

 

Handlung mit „gebotener Eile“ – was bedeutet das?

Bei Vornahme all dieser Aufgaben hat der Verwaltungsrat nach neuem Aktienrecht stets mit „gebotener Eile“ zu handeln, womit der Gesetzgeber dem Verwaltungsrat einmal mehr die Notwendigkeit des Handlungsbedarfs zum Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit aufbürdet. Zur Frist gibt es unterschiedliche Meinungen, wobei wir in unterschiedlicher Literatur oftmals 30 bis 90 Tage lesen. Das heißt, innerhalb diesem Zeitraum sollte gehandelt werden.

Bei einem Kapitalverlust ist der Verwaltungsrat zunächst verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung des Kapitalverlusts zu treffen. (Art. 725a Abs. 1 revOR).
Im Falle, dass die vom Kapitalverlust berührte Gesellschaft ein bestehendes Opting-out hat, ist der Verwaltungsrat dazu verpflichtet, diese zu suspendieren und einen zugelassenen Revisor für die Prüfung zu ernennen.

Bei der Überschuldung hat der Verwaltungsrat das Gericht zu benachrichtigen und unverzüglich Nachlassstundung oder Konkurseröffnung zu beantragen. (Art. 725b Abs. 3 revOR).

Wenn der Verwaltungsrat seinen Verpflichtungen zur finanziellen Verantwortung nach Inkrafttreten der neuen Aktienrechtsbestimmungen nicht nachkommt, so kann dies zu einer Haftung aus Sanierungs- bzw. Konkursverschleppung (StGB Art. 167) führen.

Eine hilfreiche Unterstützung bietet die innovative Plattform und Management-Informations-Software Money-Key an. Die Kunden von der MKY Group AG können seit Anfang 2022 Money Key zur besseren Übersicht ihrer Finanzdaten verwenden.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihr Unternehmen einfacher navigieren können und mit welchen Software-Lösungen Ihre finanzielle Unternehmensführung einfacher gelingt.

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Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar. Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden, und wir empfehlen, für spezifische Fragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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