Praxisänderung Saldosteuersätze

Steuererklärung und Steuerhinterziehung: Ein rechtlicher Leitfaden

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Was ist die rechtliche Bedeutung der Steuererklärung?
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn es „nur“ ein Antrag ist?

 

🧾 1. Ist die Steuererklärung nur ein Antrag?

✅ Ja, formell ist die Steuererklärung ein Antrag auf Veranlagung

Gemäss ständiger Praxis (vgl. Kreisschreiben und Lehre):
Die Steuererklärung ist kein rechtsverbindlicher Entscheid, sondern ein Antrag des Steuerpflichtigen, wie er veranlagt werden möchte.
Die Steuerbehörde prüft diesen Antrag und erlässt dann eine Veranlagungsverfügung – das ist der eigentliche Verwaltungsakt.

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🚨 2. Trotzdem: Falsche Angaben = Steuerhinterziehung?

👉 Ja – wenn der Antrag falsche Tatsachen enthält, liegt eine Steuerhinterziehung vor (DBG 175, StHG 56).
Denn: Auch wenn die Erklärung „nur ein Antrag“ ist, setzt die Behörde Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben. Das ist der entscheidende Punkt.

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🔍 Wichtiges Unterscheidungskriterium:

Was wird „falsch“ gemacht?

→ Steuerpflichtiger macht falsche Tatsachenangaben (z. B. falscher Wohnsitz, verschwiegene Einkünfte, versteckte Vermögenswerte)
→ = Steuerhinterziehung
→ Steuerpflichtiger hat alles korrekt deklariert, aber Behörde macht einen Fehler oder hat eine andere Rechtsauffassung
→ = keine Hinterziehung, evtl. Einspracheverfahren

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📚 3. Massgeblich ist der Wahrheitsgehalt der Angaben

Was du sagst („solange die Dokumentation korrekt ist“) ist im Grundsatz richtig – aber:
Die Deklaration muss nicht nur vollständig, sondern auch wahrheitsgetreu und wirtschaftlich korrekt sein.

Beispiel:
• Du deklarierst eine Liegenschaft im Ausland zum Buchwert, obwohl der Marktwert bekannt und deutlich höher ist.
• Oder: Du meldest einen Wohnsitz in Zug an, verbringst aber 90 % deiner Zeit in Zürich – mit Dokumentation für beide Wohnungen.

Hier könnte die Steuerbehörde sagen:
„Die Angabe war formal dokumentiert, aber wirtschaftlich unrichtig bzw. irreführend.“
Das würde in der Praxis zur Hinterziehung führen.

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💡 4. Was zählt als „falsche Angabe“ im Sinn der Steuerhinterziehung?

Gemäss Rechtsprechung und Praxis:

• Nicht deklarierte Einkommen/Vermögen
• Wohnsitz falsch angegeben
• Abzüge geltend gemacht, die nicht berechtigt sind
• Bewusst unvollständige Angaben
• Künstliche Konstruktionen zur Steuervermeidung ohne Offenlegung

➡️ Wichtig: Der Vorsatz kann auch eventualvorsätzlich vorliegen (also: „Ich weiss, dass es falsch sein könnte, nehme es aber in Kauf“).

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✅ Fazit

• Ja, die Steuererklärung ist formal ein Antrag, kein Entscheid.
• Aber: Wenn du in der Steuererklärung bewusst falsche oder unvollständige Tatsachen angibst, wird das als Steuerhinterziehung gewertet.
• Korrekte Dokumentation schützt nur dann, wenn auch die wirtschaftliche Realität korrekt abgebildet wurde.

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Gilt als Hinterziehung, wenn ich nicht den gleichen Nettolohn übernehme wie auf meinem Lohnausweis? Auch wenn der Lohnausweis mitgesendet wird?

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🧾 Sachverhalt:

• Du bekommst einen Lohnausweis vom Arbeitgeber.
• Dort steht ein klar deklarierter Nettolohn (bzw. Bruttolohn inkl. allfälliger Spesen, Naturalleistungen etc.).
• In der Steuererklärung deklarierst du einen anderen (tieferen) Lohn – obwohl du den Lohnausweis mitschickst.

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🚨 Ist das eine Steuerhinterziehung?

👉 Ja, grundsätzlich schon.

Warum?
Die falsche Übernahme des Einkommens in der Steuererklärung gilt als unrichtige Tatsachenangabe – auch wenn der Lohnausweis beigelegt wird.
Das Bundesgericht (und die kantonalen Steuerverwaltungen) sagen sinngemäss:
„Die Steuerbehörde darf erwarten, dass die Steuererklärung korrekt ausgefüllt ist – und nicht selbständig Diskrepanzen suchen muss.“
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⚖️ Rechtliche Einordnung (DBG 175 Abs. 1):
„Wer der Veranlagungsbehörde Tatsachen verschweigt oder unvollständige bzw. unwahre Angaben macht, begeht eine Steuerhinterziehung.“
Das gilt auch dann, wenn die Beweismittel (wie der Lohnausweis) zwar eingereicht werden – aber nicht konsistent mit der deklarierten Zahl sind.

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🧠 Aber: Es gibt Graubereiche. Hier einige Abstufungen:

🔹 Fall 1: Zahlendreher oder offensichtlicher Irrtum
→ z. B. statt CHF 78’450 → CHF 87’450 eingetragen
➤ Kein Vorsatz, sondern evtl. „rechnerischer Fehler“
➡️ Keine Hinterziehung, evtl. einfache Nachsteuer ohne Busse

🔹 Fall 2: Systematisch zu tiefer Lohn deklariert (z. B. CHF 120’000 statt CHF 160’000)
➤ Vorsatz naheliegend, weil Differenz erkennbar ist
➡️ Klassische Steuerhinterziehung mit Busse

🔹 Fall 3: Korrekte Angabe, aber zusätzliche Abzüge ohne Berechtigung (z. B. überhöhte Berufskosten)
➤ Auch das kann Hinterziehung sein, je nach Kenntnisstand
➡️ Differenzierte Prüfung durch Steuerbehörde

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📌 Praxis der Steuerverwaltungen

• Bei kleineren Abweichungen → oft Hinweis/Nachfrage, keine Strafe
• Bei grösseren oder systematischen Unterschieden → Nachsteuer + Busse
• Lohnausweis ist ein zentraler Beleg – Diskrepanz zur Steuererklärung ist ein Warnsignal

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✅ Fazit

Ja, wenn du absichtlich einen tieferen Lohn als im Lohnausweis deklarierst, liegt eine Steuerhinterziehung vor – auch wenn du den Lohnausweis mitsendest.
Die Steuerverwaltung ist nicht verpflichtet, deine Belege zu kontrollieren, sondern darf auf die Richtigkeit der erklärten Zahlen vertrauen.

 

 

Ihre MKY Treuhandpartner GmbH

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar.
Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden, und wir empfehlen, für spezifische Fragen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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