Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2020 unverändert. Es gelten – gleich wie im Vorjahr – folgende Höchstabzüge:
- CHF 6’826.- mit 2. Säule (Angestellte einer Gesellschaft)
- CHF 34’128.- ohne 2. Säule (selbständig erwerbende Personen)
Damit sparen sie als Angestellte/r je nach Wohnort und steuerbarem Einkommen etwa 1500 bis 2500 Franken Steuern.
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