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Umwandlung Einzelfirma in GmbH: Ablauf & Tipps

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Einführung: Warum sich die Umwandlung lohnt

Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH in der Schweiz ist ein sinnvoller Schritt, wenn dein Unternehmen wächst oder du dein persönliches Haftungsrisiko reduzieren möchtest.

Im Gegensatz zur Einzelfirma bietet die GmbH:

  • beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • höhere Glaubwürdigkeit bei Kunden, Banken und Partnern
  • klare Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen
  • bessere Struktur für Wachstum oder neue Gesellschafter

Gerade für KMU ist die GmbH oft die nächste logische Entwicklungsstufe.

Voraussetzungen für die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH

Bevor du deine Einzelfirma umwandelst, müssen einige rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtige Voraussetzungen im Überblick

  • Stammkapital: Mindestens CHF 20’000, vollständig einbezahlt (bar oder Sacheinlage).

  • Gesellschafter: Mindestens eine natürliche oder juristische Person.

  • Statuten: Müssen Zweck, Stammkapital, Gesellschafter und Organisation der GmbH regeln.

  • Vermögensübernahme: Aktiven und Passiven der Einzelfirma können per Sacheinlage oder Vermögensübertragung eingebracht werden.

  • Handelsregistereintrag: Die GmbH muss im kantonalen Handelsregister eingetragen werden.

Wichtig: Die Einzelfirma erlischt rechtlich nicht automatisch. Sie muss nach Eintragung der GmbH separat gelöscht werden.

Häufige Fehler bei der Umwandlung Einzelfirma → GmbH

Viele Unternehmer unterschätzen den Aufwand oder machen formale Fehler. Typische Stolpersteine sind:

  1. Unvollständige oder fehlerhafte Statuten
  2. Unterschätzung des Stammkapitals (CHF 20’000 ist Pflicht)
  3. Fehlende Meldungen an AHV, Steueramt oder Mehrwertsteuer
  4. Falsche oder unklare Vermögensübertragung
  5. Nicht angepasste Verträge (Mietvertrag, Kundenverträge etc.)

Diese Fehler können zu Verzögerungen, Zusatzkosten oder steuerlichen Problemen führen.

Schritt-für-Schritt: So gelingt die Umwandlung

  1. Eröffnungsbilanz erstellen: Du erfasst Aktiven und Passiven deiner Einzelfirma.
  2. Bewertung der Vermögenswerte: Je nach Fall durch Treuhänder oder Revisor (insbesondere bei Sacheinlagen).
  3. Statuten & Gründungsunterlagen erstellen: Rechtlich korrekt und auf deine Situation abgestimmt.
  4. Stammkapital einzahlen: Bar oder als Sacheinlage inkl. Bank- oder Prüfungsbestätigung.
  5. Notarielle Beurkundung: Gründung der GmbH muss notariell erfolgen.
  6. Eintrag ins Handelsregister:  Erst mit Eintrag entsteht die GmbH rechtlich.
  7. Meldungen an Behörden: AHV, Steueramt, MWST (falls relevant).
  8. Löschung der Einzelfirma: Nach erfolgreicher GmbH-Eintragung.

Praxisbeispiel

Ein IT-Berater wandelt seine Einzelfirma in die ABC Consulting GmbH um.

Er bringt bestehende Kundenverträge und Betriebsmittel als Sacheinlage ein, zahlt CHF 20’000 Stammkapital ein und lässt die GmbH ins Handelsregister eintragen.

Das Ergebnis: Haftungsbegrenzung, professioneller Marktauftritt und bessere Skalierbarkeit.

Fazit: Einzelfirma in GmbH umwandeln – gut geplant zum Erfolg

Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH in der Schweiz bringt klare Vorteile, erfordert aber saubere Planung und korrekte Umsetzung.

Mit vollständigen Unterlagen, richtiger Struktur und professioneller Begleitung lässt sich der Prozess effizient und rechtssicher umsetzen.

Bei MKY Group wird die Umwandlung nicht nur formal begleitet, sondern ganzheitlich betrachtet – inklusive Steuern, Buchhaltung und langfristiger Unternehmensstruktur.

Wer früh richtig strukturiert, spart später Zeit, Geld und Risiken.

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