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ALV Reform für Unternehmer: Neuer Anspruch für GmbH- und AG-Inhaber?

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Firmengründung & Rechtliche Compliance
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ALV Reform Unternehmer

Viele GmbH- und AG-Inhaber zahlen seit Jahren ALV-Beiträge – und hatten bisher trotzdem keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die beschlossene ALV Reform könnte das erstmals ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Unternehmer künftig Zugang zur Arbeitslosenentschädigung.

Was bisher galt

Inhaber von GmbHs und AGs, die in ihrem eigenen Unternehmen angestellt sind, gelten in der Regel als arbeitgeberähnliche Personen. Dieser Status schliesst sie vom Bezug von Arbeitslosenentschädigung aus – unabhängig davon, wie lange und wie viel sie in die ALV eingezahlt haben, selbst wenn sie über Jahre regelmässig ALV-Beiträge geleistet haben.

Das betrifft nicht nur Alleingesellschafter. Auch Mitgründer, Minderheitsbeteiligte und operative Geschäftsführer ohne beherrschende Stellung sind oft betroffen.

Was die Reform ändert

Die vom Parlament verabschiedete Reform schafft erstmals unter bestimmten Voraussetzungen einen Zugang zur ALV für Unternehmer, Gründer und Minderheitsbeteiligte.

Ob du tatsächlich Anspruch hast, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Entscheidend sind unter anderem deine Beteiligung, deine Stimmrechte und deine Rolle im Unternehmen.

Fall 1: Liquidation der Gesellschaft

Ein Anspruch kann entstehen, wenn:

  • Die Person mindestens 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt war
  • Sie aus dem Unternehmen ausscheidet
  • Eine Wartefrist von 20 Tagen abgewartet wird

Fall 2: Gesellschaft besteht weiter

Hier gelten strengere Bedingungen. Ein Anspruch ist möglich, wenn:

  • Mindestens 2 Jahre Beschäftigung im Unternehmen
  • Beteiligung unter 50 %
  • Weniger als 33 % der Stimmrechte
  • Keine Organstellung (z.B. kein Sitz im Verwaltungsrat) und keine vergleichbare Kontrolle
  • Wartefrist von 20 Tagen

Für wen ist das relevant?

Die Reform hilft vor allem:

  • Startup-Gründern mit Minderheitsbeteiligungen, die zwar operativ tätig waren, aber keine beherrschende Stellung hatten
  • Mitgründern, die nicht die Mehrheit halten
  • Unternehmern nach Restrukturierungen, die ihre Kontrollrechte verloren haben
  • Personen, die ihre operative und rechtliche Kontrolle über die Gesellschaft abgegeben haben

Klassische Alleingesellschafter mit 100 %-Beteiligung haben in den meisten Fällen weiterhin keinen Anspruch. Für sie ändert sich vorerst nichts.

Wann tritt die Reform in Kraft?

Die ALV Reform wurde vom Parlament verabschiedet. Bevor sie in Kraft tritt, müssen jedoch noch die Referendumsfrist sowie der Entscheid des Bundesrats abgewartet werden.

  1. Schlussabstimmung im Parlament
  1. 100-tägige Referendumsfrist
  1. Festlegung des Inkrafttretens durch den Bundesrat
  1. Allfällige Verordnungsanpassungen

Realistische Einschätzung: frühestens 1. Januar 2027, möglicherweise sogar erst Mitte 2027. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.

Was das für Ihre Unternehmensstruktur bedeutet

Die Reform ist mehr als eine sozialversicherungsrechtliche Anpassung. Sie hat direkte Auswirkungen darauf, wie Beteiligungsstrukturen bewertet werden sollten.

Bei Gründungen, Nachfolgeregelungen und Management-Buy-outs sollten Beteiligungsquoten, Stimmrechte und Organstellungen künftig auch unter dem Blickwinkel der ALV geprüft werden. Eine Beteiligung knapp über oder unter 50 % kann den Unterschied zwischen Anspruch und keinem Anspruch bedeuten – das solltest du bei der Strukturierung bewusst berücksichtigen.

Das ist die Art von Detail, die im operativen Alltag leicht untergeht. Bis sie im entscheidenden Moment relevant wird.

Hast du Fragen zu deiner konkreten Situation?

Ob du gerade gründest, eine Beteiligung umstrukturierst oder einfach wissen möchtest, wie die ALV Reform deine Situation beeinflusst – wir schauen uns das gemeinsam mit dir an.

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