Der fiktive Vorsteuerabzug ermöglicht den Abzug von Vorsteuer auf individualisierte, bewegliche Gegenstände – selbst dann, wenn keine Rechnung mit ausgewiesener MWST vorliegt. Er ist eine wichtige Massnahme, um die steuerliche Belastung zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Trotzdem wird dieses Instrument von vielen KMU regelmässig übersehen.
Die fiktive Vorsteuer ist ein Konzept im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer (MWST). Sie bezieht sich auf die Vorsteuer, die ein Unternehmen für Ausgaben geltend machen kann, die beim Erwerb von Gegenständen für steuerpflichtige Geschäftszwecke anfallen – auch wenn keine Rechnung mit ausgewiesener MWST vorhanden ist.
In der Schweiz kann der fiktive Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn im Rahmen einer zum Vorsteuerabzug berechtigten unternehmerischen Tätigkeit ein individualisierbarer, beweglicher Gegenstand bezogen wird und beim Bezug keine Mehrwertsteuer offen überwälzt wird. Die ESTV geht davon aus, dass eine nicht steuerpflichtige Person den Gegenstand mit einer Vorsteuerbelastung eingekauft hat – daher besteht das Recht, auf den korrekt ohne MWST in Rechnung gestellten Gegenstand die Vorsteuer abzuziehen.
Normaler vs. fiktiver Vorsteuerabzug im Vergleich
Welche Gegenstände sind für den fiktiven Vorsteuerabzug zulässig?
Die Voraussetzungen für den normalen Vorsteuerabzug gelten sinngemäss auch hier. Gemäss MWSTG (Stand 1. Januar 2023) können Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen einen Abzug der fiktiven Vorsteuer nach Art. 28a MWSTG vornehmen.
Ein beweglicher Gegenstand gilt als individualisiert, wenn er aufgrund einer individuellen Kennzeichnung, buchhalterischen Aufzeichnung oder aufgrund offensichtlicher optischer oder struktureller Merkmale eindeutig erkennbar ist. Ein Beispiel: ein Hirsch, der gemäss kantonalen Jagdbetriebsvorschriften dem Wildhüter zur Registrierung vorgezeigt werden muss – durch diese Registrierung erhält er eine individuelle Kennzeichnung.
Dieses Beispiel zeigt, dass der fiktive Vorsteuerabzug nicht nur auf Motorfahrzeuge beschränkt ist, sondern deutlich breiter angewendet werden kann.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich bei Leistungen der Urproduktion. Diese sind grundsätzlich von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 lit. 26 MWSTG). Um eine Schattensteuer auf den Erzeugnissen dieser Urproduzenten zu vermeiden, können steuerpflichtige Bezüger gemäss Art. 28 Abs. 2 MWSTG den reduzierten Steuersatz auf den in Rechnung gestellten Betrag als Vorsteuer abziehen – vorausgesetzt, Wohn- bzw. Geschäftssitz und Wirtschaftsgebäude der Leistungserbringenden liegen im Inland.
Dokumentation für den fiktiven Vorsteuerabzug
Um den Abzug zu rechtfertigen und allfälligen Steuerprüfungen standzuhalten, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. Achte auf folgende Punkte:
1. Kaufvertrag und individuelle Aspekte: Stelle sicher, dass der Kaufvertrag die individualisierten Merkmale des erworbenen Gegenstands eindeutig aufführt. Falls kein Kaufvertrag vorhanden ist, fordere beim Lieferanten eine detaillierte Rechnung mit Angaben zu den konkret gekauften Gegenständen ein.
2. Anlageverzeichnis für nicht weiterverkaufte Gegenstände: Handelt es sich nicht um Weiterverkaufsartikel, führe zusätzlich ein detailliertes Anlageverzeichnis mit Kaufdatum und individueller Kennzeichnung des jeweiligen Gegenstands.
Fazit zum fiktiven Vorsteuerabzug
Der fiktive Vorsteuerabzug beim Einkauf individualisierter, beweglicher Gegenstände ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, die Steuerbelastung zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Entscheidend sind eine saubere Dokumentation sowie die korrekte Anwendung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei Unsicherheiten lohnt es sich, einen Spezialisten beizuziehen oder direkt bei der ESTV nachzufragen. Unser Team bei MKY unterstützt dich bei der MWST-Optimierung und umfassenden Steuerberatung – damit dir keine berechtigten Abzüge mehr entgehen. Buche jetzt dein Beratungsgespräch.
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Blogbeitrags dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine professionelle Beratung dar. Jeder Einzelfall sollte individuell geprüft werden.





